Der Start als Pflegekraft: Unterschiede in der Ausbildung

Eine Frau lernt für die Pflegeausbildung

Es gibt viele Wege, in die ambulante Pflege einzusteigen. Doch gerade diese Vielfalt kann es schwer machen, den Überblick zu behalten. Zwar gibt es mittlerweile die generalistische Ausbildung, aber bei der Ausbildung der Pflegehilfe und -assistenz gibt es mehr Ausbildungswege als Bundesländer.


Wir zeigen dir die Unterschiede, beleuchten Vorteile und Herausforderungen und werfen einen kurzen Blick auf die verschiedenen Regelungen in den Bundesländern.

Die generalistische Ausbildung

Die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann gibt es seit 2020. Sie vereint die früher getrennten Ausbildungen in Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Kinderkrankenpflege.

Die Ausbildung dauert drei Jahre in Vollzeit und schließt mit dem EU-weit anerkannten Abschluss als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann ab. Zu den Inhalten gehören die Pflege verschiedener Altersgruppen, medizinische Grundlagen, rechtliche Aspekte und vieles mehr.

Vorteile für deinen Pflegedienst:

Die ausgebildete Fachkraft kann flexibel in allen Versorgungsbereichen eingesetzt werden, eigenverantwortlich arbeiten und komplexe Aufgaben übernehmen. Aufgrund der weit anerkannten Ausbildung ist es schnell ersichtlich, welche Aufgaben ein Mitarbeiter übernehmen kann.

Herausforderungen:

Wie bei vielen anderen Ausbildungen beträgt die Ausbildungszeit auch bei der generalistischen Ausbildung drei Jahre. Das bedeutet wiederum, dass es länger dauert, bis die Fachkraft voll qualifiziert ist. 

Ausbildungsbewerber müssen zudem in der Regel höhere Anforderungen erfüllen. Meist wird ein mittlerer Schulabschluss vorausgesetzt.

Pflegehilfe und Pflegeassistenz

Je nach Bundesland ist die Ausbildung oder Qualifizierung zur Pflegehilfskraft oder -assistenz sehr unterschiedlich geregelt. Sie reicht von kompakten, sechsmonatigen Kursen bis zu ein- oder zweijährigen Ausbildungsprogrammen.

Die Bezeichnung des Abschlusses variiert und kann beispielsweise Pflegefachhelfer bzw. Pflegefachhelferin oder Krankenpflegehelfer bzw. Krankenpflegehelferin lauten.  Dementsprechend unterscheiden sich auch die Inhalte der Ausbildungen. Im Wesentlichen geht es aber um Grundpflege, Unterstützung bei der Körperpflege und Ernährung sowie einfache medizinische Tätigkeiten.

Vorteile für deinen Pflegedienst:

Der (oft deutlich) schnellere Einstieg in die Praxis entlastet Fachkräfte frühzeitig. Zudem gibt es weniger Zugangshürden, beispielsweise was den Schulabschluss betrifft. Das und die kürzere Ausbildungsdauer machen den Beruf auch für Quereinsteiger attraktiv. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Mitarbeitende später zur Fachkraft zu qualifizieren.

Herausforderungen:

Der Aufgabenbereich ist eingeschränkter als bei der generalistischen Ausbildung. Das hat Auswirkungen auf die Flexibilität bei Einsätzen. Zudem ist eventuell schwierig zu durchschauen, welche Qualifikationen ein Bewerber aus einem anderen Bundesland mitbringt.

Unterschiede je nach Bundesland

Die generalistische Ausbildung ist bundesweit einheitlich im Pflegeberufegesetz geregelt. Bei Pflegehilfskräften oder -assistenzkräften sieht es anders aus. Hier gilt: Bildung ist Ländersache. Dadurch ergeben sich mehr Ausbildungen als es Bundesländer gibt. 

Die Folgen:

  • Unterschiedliche Ausbildungsdauer und Inhalte
  • Abweichende Abschlussbezeichnungen
  • Teilweise fehlende bundeseinheitliche Anerkennung

Fazit

Für ambulante Pflegedienste ist es entscheidend, die Unterschiede zwischen der generalistischen Ausbildung und der Ausbildung zur Pflegehilfskraft zu kennen – sowohl inhaltlich als auch in Bezug auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Bundeslands.

Eine Mischung aus beiden Qualifikationsniveaus sorgt oft für ein stabiles TeamFachkräfte übernehmen die komplexen AufgabenHilfskräfte entlasten im Alltag und schaffen so mehr Zeit für die direkte Patientenversorgung.

Quellen und weiterführende Links

Pflegeberufegesetz. (n.d.). BMG. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeberufegesetz.html

Pflegebildung. (n.d.). https://www.dbfk.de/de/berufspolitik/bildung/

BIBB / Pflegehilfe und Pflegeassistenz. (n.d.). https://www.bibb.de/dienst/publikationen/de/19206

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