Skip to content

Die fünf Pflegegrade: Was man wissen sollte

zurück

Bis 2017 wurde über Pflegestufen bestimmt, wie viel Pflege und Unterstützung jemand im Alltag braucht. Inzwischen wurden diese Stufen durch fünf Pflegegrade abgelöst. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Anspruch auf Hilfe besteht.

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) prüft bei einem Hausbesuch bestimmte Kriterien (z.B. Mobilität und Fähigkeiten zur Selbstversorgung) und bestimmt dadurch den Pflegegrad.

Die Pflegegrade im Überblick:

Unter Pflegegrad 1 fallen leichte Einschränkungen, während Pflegegrad 5 für eine sehr hohe Pflegebedürftigkeit steht. Definiert wird über die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

  • Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung): Die Person kommt meistens gut alleine zurecht und benötigt vergleichsweise wenig Unterstützung. Beispielsweise wird sie bei alltäglichen Verrichtungen wie Ankleiden oder leichten Hausarbeiten unterstützt.
    Wichtig: Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen. Dafür besteht ein Anspruch auf Beratungsleistungen, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse, etwa für Wohnungsanpassungen.
  • Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung): Es wird mehr Hilfe benötigt. So benötigt beispielsweise jemand täglich Hilfe beim Waschen oder Essen. Bei Pflegegrad 2 gibt es bereits Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Die Pflegekasse zahlt beispielsweise 347 Euro Pflegegeld oder 796 Euro Sachleistung pro Monat.
  • Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung): Mehrmals am Tag ist Unterstützung erforderlich. Meist benötigt die Person täglich Hilfe beim Anziehen, Essen und Duschen. Angehörige oder Pflegedienste kümmern sich mehrmals täglich um die Selbstversorgung. Für Pflegegrad 3 erhält man derzeit rund 599 Euro Pflegegeld oder 1.497 Euro Pflegesachleistung pro Monat.
  • Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung): Hilfe ist fast rund um die Uhr nötig. Viele Betroffene sind in ihrem Bewegungsablauf stark eingeschränkt und können nur noch wenig selbst tun. Sie erhalten etwa 800 Euro Pflegegeld oder 1.859 Euro Sachleistung pro Monat. Trotz ihrer großen Pflegebedürftigkeit können sie häufig noch einen Notrufknopf bedienen.
  • Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen): Die Menschen sind hier extrem pflegebedürftig, oft komplett bettlägerig oder schwer dement. Die Pflege übernehmen Angehörige oder professionelle Dienste rund um die Uhr. Das Pflegegeld beträgt circa 990 Euro und die Pflegesachleistung  2.299 Euro pro Monat. Die Betroffenen können meist keinen Notruf mehr selbst betätigen, erhalten aber umfangreiche Pflegeleistungen.

Tipp: Mehr zu den unterschiedlichen Leistungsarten findest du hier.

Wie wird ein Pflegegrad beantragt?

Wer einen Pflegegrad beantragen möchte, muss bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Dies kann formlos telefonisch oder schriftlich erfolgen. Dabei gilt: Das Datum des Antrags entscheidet über den Leistungsbeginn. Daher sollte dieser möglichst früh gestellt werden. Im Anschluss vereinbart die Pflegekasse einen Termin mit dem MDK für die Einstufung.

Die Vorbereitung:

Nach Möglichkeit sollte bei dem Einstufungstermin neben der betroffenen Person auch eine Vertrauensperson, z.B. ein Angehöriger oder ein Freund, anwesend sein, die bis dato im Alltag unterstützt. Am besten legt man außerdem alle nötigen Unterlagen bereit. Dazu gehören aktuelle Arzt- oder Klinikberichte, ein Medikamentenplan und, falls vorhanden, die Dokumentation eines ambulanten Pflegedienstes.

Während des Gesprächs:

Im Gespräch mit dem Gutachter zählt Offenheit. Daher ist es wichtig, ehrlich zu erwähnen, welche Dinge einem schwerfallen und wo Unterstützung benötigt wird. Auch mentale Schwierigkeiten sollten Erwähnung finden, beispielsweise Gedächtnisschwierigkeiten, nächtliche Unruhe oder Angstzustände. Das Gespräch dauert im Normalfall zwischen 30 und 60 Minuten.

Nach dem Gespräch:

Nach etwa 25 Werktagen verschickt die Pflegekasse einen Bescheid über den festgestellten Pflegegrad. Wer mit der Einstufung nicht einverstanden ist, kann innerhalb von einem Monat schriftlich Widerspruch einlegen. Die Pflegekasse prüft den Fall und veranlasst gegebenenfalls einen neuen Termin.

Weitere Tipps

Mit der Einstufung in einen Pflegegrad gehen Pflegeleistungen einher. Diese sind teilweise vom Pflegegrad abhängig. Innerhalb einer Leistung bestimmt die Höhe des Pflegegrads außerdem die Höhe der Leistung.

Hier gibt es mehr Infos zu den Pflegeleistungen

Neben den Pflegekassen gibt es auch die Möglichkeit, sich an eine neutrale Anlaufstelle zu wenden. Sogenannte Pflegestützpunkte bieten vor Ort eine persönliche Beratung. 

Online kann ein Pflegegradrechner eine erste Einschätzung geben. 

Zum Pflegegradrechner

Zusätzlich hat jeder bei einem neuen Pflegeantrag und/oder einer Höherstufung Anspruch auf eine individuelle Beratung durch die Pflegekasse. Diese Beratung kann telefonisch oder vor Ort stattfinden. Die Pflegekasse bietet den Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung an.

Quellen

Unser Newsletter

Neue Features, aktuelle Pflegetrends, Entwicklungen im Pflegemarkt – mit unserem Newsletter bist du immer bärenstark informiert.

Newsletter abonnieren
An den Anfang scrollen